Im Krankheitsfall

 

Ist Ihr Kind erkrankt, informieren Sie die Schule bitte unverzüglich, d.h. noch am Tag der Erkrankung, telefonisch über das Sekretariat.

Bei drei oder mehr Fehltagen benötigt die Schule eine schriftliche Entschuldigung.

Wenn möglich, bitten Sie ein Nachbarkind, die gestellten Aufgaben oder Arbeitsmaterialien aus der Schule mitzubringen. Oft ist es möglich, dass Ihr Kind einen Teil der Aufgaben erledigen kann und somit später schneller wieder den Anschluss an die Klasse findet.

Grundsätzlich sollte die Klassenleitung über chronische Krankheiten des Kindes (z.B. Asthma) informiert sein, um im Notfall handeln zu können.


Läuse


Entgegen der landläufigen Meinung haben Kopfläuse nichts mit mangelnder Hygiene oder einem schmutzigen Zuhause zu tun. Gestoppt werden kann der Kopflausbefall an einer Schule aber nur, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen.
 

  1. Nach Infektionsschutzgesetz § 34 sind Sie dazu verpflichtet, im Interesse aller Kinder der Schule die Klassenleitung Ihres Kindes zu informieren, wenn Sie bei Ihrem Kind Läuse entdeckt haben.
  2. Behandeln Sie Ihr Kind mit einem handelsüblichen Mittel gegen Läuse, das in der Apotheke zu erhalten ist. Dazu gehört auch das Wechseln getragener Kleidung, der Bettwäsche und ggf. der Kuscheltiere des Kindes.
  3. Nach der Behandlung darf das Kind die Schule wieder besuchen. Lassen Sie sich von Ihrem behandelnden Arzt bestätigen, dass Ihr Kind nissenfrei ist. Geben Sie diese Bescheinigung bei der Klassenlehrerin ab.
  4. Nach 10 Tagen muss eine Nachbehandlung erfolgen, damit später geschlüpfte Larven abgetötet werden.

 

 

Unsere Zeiten

Frühbetreuung 07:00 - 08:00 Uhr
1. Stunde 08:00 - 08:45 Uhr
2. Stunde 08:50 - 09:45 Uhr
3. Stunde 10:00 - 10:45 Uhr
4. Stunde 10:50 - 11:35 Uhr
5. Stunde  11:45 - 12:30 Uhr
6. Stunde 12:35 - 13:20 Uhr
Freizeitangebote (Ganztag) 13:20 - 15:20 Uhr
 
Spätbetreuung  

Montag - Donnerstag: 15:20 - 17:00 Uhr
Freitag: 13:20 - 17:00 Uhr

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